Trinkwasseruntersuchung
Hier können sie die aktuellste Trinkwasseruntersuchung einsehen:
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2024:
Trinkwasseruntersuchung vom 12.08.2024
Trinkwasseruntersuchung vom 19.03.2024
Trinkwasseruntersuchung auf Pflanzenschutzmittel vom 19.03.2024
Trinkwasseruntersuchung vom 05.03.2024
2023:
Trinkwasseruntersuchung vom 15.11.2023
Trinkwasseruntersuchung vom 02.08.2023
Trinkwasseruntersuchung vom 17.02.2023
Trinkwasseruntersuchung auf Pflanzenschutzmittel vom 17.02.2023
2022:
Trinkwasseruntersuchung vom 14.02.2022
Trinkwasseruntersuchung auf Pflanzenschutzmittel vom 14.02.2022
Trinkwasseruntersuchung vom 29.07.2022
Trinkwasseruntersuchung vom 04.08.2022
Härtegrad
Als Wasserhärte wird die Härte des Wassers bezeichnet, also den Gehalt des Wassers an Erdalkaliionen (Calcium- und Magnesiumionen). Bei der Wasserhärte wird unterschieden zwischen der durch Calcium- und Magnesiumsalze der Kohlensäure hervorgerufenen Karbonathärte und der durch die anderen Calcium- und Magnesiumsalze hervorgerufenen Nichtkarbonathärte. Die Summe dieser beiden ergibt die in Millimol je Liter (mmol/l) ausgedrückte Gesamthärte, die gemäß dem sogenannten Waschmittelgesetz in vier Härtebereiche eingeteilt werden kann.
Die Härte des Wasser spielt beim Waschen der Wäsche eine erhebliche Rolle. Je weicher das Wasser ist, desto weniger Wasserenthärter (bzw. Waschmittel) sind bei der Wäschepfege notwendig. Der Zweckverband zur Wasserversorgung Neunburg vorm Wald liefert ein sehr weiches Wasser. Wasserenthärter werden bei Verwendung unseres Wassers nicht benötigt.
Das Wasser des Zweckverbandes hat einen Härtegrad von 6,9 Grad. Dies entspricht dem Härtebereich 1 (weich).
Deutscher Härtegrad | Härtebereich | Bezeichnung |
---|---|---|
0-7 | 1 | weich (kein Weichspüler erforderlich) |
8-14 | 2 | mittel |
15-21 | 3 | hart |
über 22 | 4 | sehr hart |
Versorgungsgebiet
Folgende Ortschaften werden vom Zweckverband mit Trinkwasser versorgt:
1. Neunburg vorm Wald mit den Gemeindeteilen: Stadt Neunburg vorm Wald, Wilbersdorf, Haslarn, Kleinwinklarn, Oberlangenried, Meißenberg, Stetten, Stettnermühle, Zeitlarn, Diendorf, Bernmühle, Unterlangenried, Seebarn, Gütenland, Thann, Thannmühle, Kohlhof, St. Leonhard, Eixendorf, Stockarn, Nefling, Fürstenhof, Hammerkröblitz, Kröblitz, Ziegelhütte (bei Kröblitz), Neumurnthal, Untermurnthal, Mittermurnthal, Baumhof, Katzdorf, Pettendorf, Oberaschau, Unteraschau, Mitteraschau, Ziegelhütte, Warberg, Leinmühle, Unterwarberg, Warnthal, Fuchsenhof, Hartlshof, Wenigrötz, Poggersdorf, Penting, Wutzelskühn, Gonnersdorf, Könneröd, Eichental, Lengfeld, Ebersdorf, Pissau, Fuhrn, Hofenstetten, Luigendorf, Rahmmühle, Zanglhof, Kemnath bei Fuhrn, Wundsheim, Büchlhof, Kemnather Mühle, Neuhäusl, Krandorf, Hammerberg, Ödengrub, Mitterauerbach, Oberauerbach sowie die Anwesen Götzenhof und Dorrerkeller;
2. Schwarzhofen mit den Gemeindeteilen: Schwarzhofen, Häuslarn, Schwarzeneck, Klosterhäuser, Girnitz, Schönau, Krimling, Haag, Denglarn, Laubenhof, Ziegelhof, Raggau, Geratshofen, Mallersdorf, Grasdorf, Demeldorf und Höfen;
3. Neukirchen-Balbini mit den Gemeindeteilen: Egelsried, Albenried, Neualbenried, Haselhof, Jagenried, Oberstocksried, Unterstocksried, Kitzenried und Wolfsgrub;
4. Thanstein mit den Gemeindeteilen: Kulz, Kiesenberg, Neudeck, Ziegelhütte, Thanstein, Hebersdorf, Berg, Weihermühle, Tännesried und Anderlhof
5. Niedermurach mit den Gemeindeteilen: Altweichelau, Braunsried, Mantlarn, Sallach, Schwaighof und Wagnern;
6. Dieterskirchen mit den Gemeindeteilen: Tradhof, Anwesen Schöberl, Kieselmühle, Prackendorf, Saggau, Stegen, Unterneuhaus, Bach, Weichelau und Katharinenthal;
7. Winklarn mit dem Gemeindeteil: Zengeröd;
8. Schwarzenfeld mit den Gemeindeteilen: Sonnenried, Ameisgrub, Raffach, Glöcklhof und Godlhof;
9. Schwarzach bei Nabburg mit den Gemeindeteilen: Unterauerbach, Öd und Ödgarten.
10. Teile des Stadtgebiets von Oberviechtach (Wassergast)
11. Teile des Gemeindegebietes von Teunz (Wassergast)
12. Teile des Gemeindegebietes von Thanstein (Wassergast): Dautersdorf, Jedesbach