Verbrauchsgebühr (§ 10 der BGS-WAS)
Hinweise zur aktuellen Verbrauchsgebühr:
Erfreulicherweise können wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund der kommenden Strompreisbremse und vorbehaltlich der Beschlussfassung der nächsten Verbandsversammlung die Wassergebühr gesenkt wird.
Diese Gebührenanpassung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2023.
Dadurch ergibt sich eine Senkung der Gebühr von 2,39 € netto auf 2,11 € netto.
Die neuen Abschläge für das Jahr 2023 wurden bereits mit dem gesenkten Wasserpreis
von 2,11 € netto (2,26 € brutto) je cbm Trinkwasser berechnet.
Verbrauchsgebühr ab 01.01.2021 bis 31.12.2022:
Die Verbrauchsgebühr beträgt ab 01.01.2021, 1,40 € je Kubikmeter entnommenen Wassers
zuzüglich Mehrwehrtsteuer von 7% (1,50 € brutto). Bis 31.12.2020 beträgt die
Verbrauchsgebühr 1,20 € je Kubikmeter zuzüglich Mehrwertsteuer von 7% (1,28 € brutto).
Die Verbrauchsgebühr für einen Bauwasserzähler bzw. sonstiger beweglicher Wasserzähler
beträgt ab 01.01.2021, 1,50 € je Kubikmeter entnommenen Wassers
zuzüglich Mehrwehrtsteuer von 7% (1,60 € brutto).
Grundgebühr (§ 9a der BGS-WAS)
Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) oder dem Dauerdurchfluss (Q³) des verwendeten Wasserzähler berechnet.
Der Vollständigkeit wegen, haben wir hier alle unterschiedlichen Wasserzähler aufgeführt. Ein normaler Hausanschluss hat grundsätzlich einem Wasserzähler mit einer Größe von Qn 2,5 m³/Stunde bzw. Q³ 4 m³/Stunde.
Nenndurchfluss (Qn) (Alle Preise zzgl. 7% MwSt) | |
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bis 2 m³/h | 38,00 € / Jahr |
bis 6 m³/h | 41,00 € / Jahr |
bis 10 m³/h | 65,00 € / Jahr |
bis 15 m³/h | 102,00 € / Jahr |
Dauerdurchfluss (Q³) (Alle Preise zzgl. 7% MwSt) | |
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bis 4 m³/h | 38,00 € / Jahr |
bis 10 m³/h | 41,00 € / Jahr |
bis 16 m³/h | 65,00 € / Jahr |
bis 25 m³/h | 102,00 € / Jahr |
Herstellungsbeitrag (§ 6 der BGS-WAS)
Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgung (Investitionsaufwand) werden Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erhoben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtung besondere Vorteile (z. B. Erschließung, verbesserte bauliche Nutzung) bietet. Die Preise pro Quadratmeter betragen:
Mehr Informationen zur Erhebung von Herstellungsbeiträgen finden sie in der aktuellen Beitrags- und Gebührensatzung unter der Rubrik "Rechtliches".
Bis 31.12.2017:
Grundstücksfläche | 0,90 € je m² zzgl. 7% MwSt (0,96 € je m² brutto) |
Geschossfläche | 8,90 € je m² zzgl. 7% MwSt (9,52 € je m² brutto) |
Ab 01.01.2018:
Grundstücksfläche | 1,00 € je m² zzgl. 7% MwSt (1,07 € je m² brutto) |
Geschossfläche | 10,00 € je m² zzgl. 7% MwSt (10,70 € je m² brutto) |
Ab 01.01.2021:
Grundstücksfläche | 1,10 € je m² zzgl. 7% MwSt (1,18 € je m² brutto) |
Geschossfläche | 11,00 € je m² zzgl. 7% MwSt (11,77 € je m² brutto) |